1. Allgemeines
Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge über Fassadenreinigungen zwischen der CMS Fassadengestaltung GmbH / Fassadenfuchs (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“). Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
Der Vertrag über die Fassadenreinigung ist ein Dienstleistungsvertrag und kein Werkvertrag.
3. Leistungsinhalt
Die Leistungen umfassen die Algenentfernung mit Desinfektionsschutz oder die Entfernung atmosphärischer Verschmutzungen wie Fett-, Kohle- und Rußpartikel. Ziel ist nicht die Herstellung einer optisch einheitlichen Fläche. Mechanische entstandene Verschmutzungen, die durch Abrieb entstanden sind, gehören nicht zum Leistungsumfang. Die Beseitigung von Rostflecken, bzw. Rostpunkten muss gesondert beauftragt werden und gehört nicht zum Leistungsumfang der eingesetzten HFS-Produkte. Bei organischen Verschmutzungen in Form von Eierbewurf an der Fassade oder Tierexkrementen, gehört die Beseitigung derer, nicht zum Leistungsumfang.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der AG stellt kostenlos Nutzwasser (kein Brunnenwasser) und kein entmineralisiertes Wasser zur Verfügung. Der AG weist auf bestehende Undichtigkeiten hin. Der AN haftet nicht für Wasserschäden aufgrund von Undichtigkeiten. Der AG hält den Reinigungsbereich frei, damit problemlos gearbeitet werden kann. Der AG stellt einen ausreichend entscheidungsberechtigten und zeichnungsberechtigten Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung (für Begehungs,- und/oder Abnahmeprotokoll). Da Glasscheiben durch die Reinigung verschmutzt werden, ist der AG in der Verantwortung Glasflächen zeitnah nach der Beschichtung (am gleichen Tag) reinigen zu lassen. Der AN haftet nicht bei verspäteter Glasreinigung.
5. Abnahme und Dokumentation
Ein schriftliches Abnahmeprotokoll ist verpflichtend für den AN. Nach Beendigung der Arbeiten ist der AG verpflichtet, eine schriftliche Bestätigung zu unterzeichnen. Bei Verweigerung der Unterschrift trotz nachweislicher Aufforderung gelten die Arbeiten als mängelfrei abgenommen.
6. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist der Firmensitz des AN.
7. Haftung
Der AN haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit Deckung durch seine Haftpflichtversicherung besteht. Wird die Deckung abgelehnt oder übersteigt sie den von der Versicherung gedeckten Betrag, so ist der Auftragnehmer auf Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Somit haftet er nicht bei leichter Fahrlässigkeit oder Mangelfolgeschäden (Sach-, Personen- oder materielle Schäden). Bei Verzögerung des Auftrages, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, steht es dem Auftragnehmer frei, etwaige Stehzeiten in Rechnung zu stellen. Der AN haftet in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der AG haftet für Schäden, die aufgrund unzureichender Mitwirkung entstehen. Der AN haftet nicht für Schäden, die im Zuge der Auftragsdurchführung entstehen können; insbesondere haftet der AN nicht für Wasserschäden, die auf Undichtigkeit von Fenstern, Türen, Dach, Fassade oder Mauerwerk zurückzuführen sind. Außerdem haftet der AN nicht für Beschädigungen an Dach oder Fassade, welche durch ungenügende Haftung der Oberfläche entstehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Fenster oder andere Glasflächen im Zuge der Beschichtungsarbeiten verschmutzt werden können. Die Fensterreinigung sollte am selben Tag nach der Beschichtung durchgeführt werden und ist kein Bestandteil der beauftragten Leistungen.
8. Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel beträgt bis zu sieben Tage nach Rechnungsstellung. Dies wird im Angebot bereits festgelegt. Verzug tritt ohne Mahnung nach 30 Tagen automatisch ein. Verzugszinsen betragen sechs Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB).
9. Gewährleistung
Nach Beendigung der durchzuführenden Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Ort nach gemeinsamer Begehung, eine schriftliche Bestätigung zu unterzeichnen. Wird diese trotz nachweislicher Aufforderung verweigert, gelten die Arbeiten als mängelfrei abgenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden. Die Verjährungsfrist bei Mängeln und Schadensersatz beträgt ein Jahr. Fristen verlängern sich bei höherer Gewalt um die Zeit der Verzögerung.
10. Garantie Fassadenreinigung
Sollte der AN mit dem AG eine Garantie gesondert vereinbart haben, so gilt diese für die Dauer von bis zu fünf Jahren ab Ausführungsdatum, über eine algenfreie Fassade, sofern die Fassade mit dem Produkt Hermes Fassadenschutz HFS gereinigt worden ist. Ausgenommen von dieser Garantie ist Algen- und Pilzwachstum aufgrund, dass auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: Dauerkipplüftung, Luftauslässen, Spritzwasserbereich sowie Spritzwasser von direkt an der Fassade angrenzenden Baum,- und Pflanzenbewuchs, Gegenständen (z. B. Mülltonnen, Blumentöpfe, etc.), bauliche Mängel (z. B. zu kurze und fehlerhaft eingebaute Fensterbänke und/oder Tropfkanten und Dachüberstandsbleche/Ortgangbleche) sowie horizontale Flächen und Dächer.
11. Leistungsausführung
Die Leistungen werden nach dem Stand der Technik verrichtet und basieren auf Ergebnissen einer Musterfläche, die im Zuge der Durchführung erstellt wurde oder bereits durch andere Gewerke zuvor erstellt worden sind und als Musterfläche anerkannt worden sind.
12. Preise
Es gelten die im Angebot angeführten Preise.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen von Verträgen sind in Schriftform vorzunehmen. Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gelten, außer bei falschem Lüften, Spritzwasser, Gegenständen, baulichen Mängeln und nicht ausreichenden Dach,- und Fensterbanküberständen.
14. Ausführung der Arbeiten
Angebot und Rechnungsstellung erfolgen durch den AN.
Diese AGB gelten ab 21. Januar 2023 und ersetzen alle vorherigen Versionen.